Skip to main content

Werden Sie krankgeschrieben, müssen Sie die Krankmeldung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse einreichen. Der Arzt übermittelt den Krankenschein elektronisch an die Krankenkasse. Dort ruft der Arbeitgeber den “Gelben” digital ab. Sie erhalten nur noch einen Papierausdruck für Ihre persönlichen Unterlagen.

Wichtig: Weiterhin gilt für Arbeitnehmer: Sie müssen Ihren Arbeitgeber über Ihre Erkrankung informieren.

Die eAU gilt für alle gesetzlich Krankenversicherte.

Für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse bzw. Beihilfestelle versenden. Auch für Minijobber in Privathaushalten gibt es (noch) keine Möglichkeit der eAU.

Der Arbeitgeber erhält den Namen, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und Erst- oder Folgemeldung. Wie beim gelben Schein erfährt der Arbeitgeber auch bei der eAU keine Diagnose oder Befund. Neu ist, dass auch der behandelnde Arzt nicht mehr genannt wird.

Die eAU enthält folgende Daten:

  • Name des Beschäftigten
  • Geschlecht
  • Sozialversicherungsnummer
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Tag der Krankschreibung
  • Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zum Unfall

Ja und zwar,

  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Minijobber in Privathaushalten
  • Ärzte im Ausland
  • Rehabilitationsleistungen
  • Erkrankung des Kindes
  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Privatärzte

Am besten informiert sich der Arbeitnehmer vorher bei seinem Arzt, ob die Krankschreibung elektronisch übermittelt wird.

Die eAU hat für die Arbeitgeber mehrere praktische Auswirkungen:

Effizienzsteigerung: Die eAU beschleunigt und vereinfacht die Abläufe. Sie müssen nicht auf Zustellung des gelben Scheins warten, sondern können die eAU direkt von der Krankenkasse abrufen. Das spart Zeit.

Reduzierung des Verwaltungsaufwands: Die Verwaltung von Krankmeldungen wird einfacher. Papierdokumente müssen nicht mehr gesammelt, geprüft oder aufbewahrt werden. Das vereinfacht außerdem die internen Abläufe.

Automatisierte Datenerfassung: Die eAU wird automatisch von der Krankenkasse abgerufen. Dadurch gibt es weniger Fehler bei der manuellen Dateneingabe, und die Informationen sind genau und vollständig.

Kostenersparnis: Der Verzicht auf Papierdokumente und die Automatisierung sparen viel Geld. Das beinhaltet nicht nur die Druck- und Versandkosten, sondern auch die Aufbewahrungs- und Archivierungskosten.

Bessere Datensicherheit: Die eAU-Daten werden verschlüsselt übertragen. Das erhöht die Datensicherheit.

Schnellere Verfügbarkeit von Informationen: Arbeitgeber haben sofortigen Zugriff auf die relevanten Krankheitsdaten ihrer Mitarbeiter.

Digitaler Workflow: Die eAU kann nahtlos in bestehende Prozesse integriert werden. Das ermöglicht einen durchgängigen digitalen Workflow ohne Medienbruch.

Auch Bescheinigungen für Arbeits- und Wegeunfälle, sowie Berufskrankheiten werden digital an die Krankenkasse gemeldet. Die Krankenkasse leitet die Daten dann an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter.

Wenn die Übertragung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wegen Internet-Problemen nicht erfolgen kann, druckt der Arzt trotzdem eine Papierbescheinigung. Diese muss der Arbeitnehmer dann selbst bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber einreichen.

Der Abruf der elektronischen Krankmeldung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • über das Portal der Krankenkassen “sv.net”: Arbeitgeber, Steuerberater und Lohnbüros können sich auf dem Portal “sv.net” anmelden und die eAU-Daten von dort abrufen. Dazu ist aber eine zusätzliche Anmeldung und Kennwörter notwendig.
  • über die geoCapture ZeiterfassungMit geoCapture ist der Abruf der eAU deutlich einfacher. Dort wird nur die Betriebsnummer Ihrer Standorte benötigt. geoCapture ruft die eAU vollautomatisch bei der Krankenkasse ab. Sie haben damit keinen Aufwand. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Die Funktion „eAU“ muss in geoCapture aktiviert werden. Dazu benötigen wir lediglich die Betriebsnummern Ihrer Standorte. Unser Support unterstützt Sie dabei gern!

Nutzen Sie bereits die Zeiterfassung von geoCapture, fallen keine weiteren monatlichen Kosten an. Die Funktion zum Abruf der eAU muss allerdings erst durch den geoCapture-Support freigeschaltet werden.

Die eAU ist rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist abrufbar.

Die eAU wird mittlerweile von jeder Krankenkasse unterstützt. Dazu zählen:

  • Ersatzkassen (EK)
  • Knappschaft
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)

Schnelle Benachrichtigung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber sollte schnellstmöglich über die Abwesenheit informiert werden. Wichtig ist, dass er weiß, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann.

Ausnahmen beachten: In einigen Fällen kann die eAU nicht verwendet werden. Am besten informiert sich der Arbeitnehmer bei seinem Arzt, ob die AU elektronisch übertragen wird.

Keine Zustellpflicht: Dank der eAU entfällt die Zustellpflicht für Versicherte. Die Daten werden automatisch zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber ausgetauscht.

Um die eAU nutzen zu können, sollte der Arbeitgeber einige technische Voraussetzungen erfüllen:

Sichere Internetverbindung: Stellen Sie sicher, dass Sie über eine zuverlässige und sichere Internetverbindung verfügen, um die eAU-Daten sicher zu übertragen.

Endgerät mit eAU-Software: Sie benötigen ein Endgerät, auf dem eine geeignete eAU-Software installiert ist, um die erforderlichen Daten zu verarbeiten und die eAU abzurufen.

Alternative: Webbasierte Plattform (z.B. „sv.net“): Alternativ können Sie die eAU auch über webbasierte Plattformen wie das "sv.net"-Portal der Krankenkassen abrufen. In diesem Fall benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetzugang und die entsprechenden Zugangsdaten.

Datenschutz und Datensicherheit: Achten Sie darauf, dass die verwendete Software oder Plattform den geltenden Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entspricht, um sicherzustellen, dass die übertragenen Gesundheitsdaten angemessen geschützt sind.